Schutz der Gläubigerrechte in Insolvenzstreitigkeiten
Die Wiederherstellung der Insolvenzmasse des Schuldners zur Begleichung von Schulden gegenüber Gläubigern erfolgt durch die Aufdeckung von Vermögensverschleierungsstrategien, die Anfechtung von Vermögensauseinandersetzungen, den Schutz vor Eintragung in das Gläubigerregister, die Haftung von Begünstigten für subsidiäre Verbindlichkeiten, die Anfechtung von Handlungen/Unterlassungen des Insolvenzverwalters und die Anfechtung von verfahrenswidrig durchgeführten Auktionen.